Elektronische Ersatzbescheinigung & Online Check‐in
In der Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es zwei relativ neue Verfahren, die Kosten- und Verwaltungsprozesse in der Praxis vereinfachen sollen – und gleichzeitig den Service für Patient:innen erhöhen: die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für gesetzlich Versicherte und der Online Check-in für privat Versicherte.
Patientinnen und Patienten, die aus verschiedenen Gründen bei einem Praxisbesuch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorweisen,
können, haben Anrecht auf eine Ersatzbescheinigung ihrer Krankenkasse, mit der sie ihre Berechtigung, Leistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung in Anspruch zu nehmen, nachweisen können. Darauf muss beispielsweise zurückgegriffen werden, wenn die eGK aufgrund eines Kassenwechsels noch nicht ausgestellt oder bei der Krankenkasse als verloren gemeldet wurde. Eine technische Störung, der eine Beschädigung können, ebenfalls dazu führen, dass die eGK in der Praxis nicht eingelesen werden kann.

Sie öffnen die App ihrer GKV oder PKV, sofern das Verfahren unterstützt wird.

Sie scannen vor Ort (oder ggf. im Voraus) den QR-Code der Praxis.

Zustimmung zur Datenübermittlung: Name, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer etc. werden der Praxis über eine KIM-Nachricht übermittelt.

Wir erhalten die Nachricht, prüfen sie kurz und übernehmen die Daten in unser Praxisverwaltungs-System.

Was sind die Vorteile der elektronischen Ersatzbescheinigung?
Für die Arztpraxen:
- Weniger Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung.
- Schnelle und sichere Übermittlung der eEB.
- Reduzierung von Papierdokumenten und Bearbeitungszeit.
Für Versicherte:
- Behandlung kann sofort erfolgen, auch ohne eGK.
- Keine nachträgliche Vorlage der eGK nötig.
- Notfallbehandlungen und wichtige Untersuchungen müssen nicht verschoben werden.